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Juristische Personen, welche der ordentlichen Revision unterstellt sind:
Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, die zwei der drei nachfolgenden Kriterien während zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllen:
Bilanzsumme < CHF 20 Mio CHF
Umsatz < CHF 40 Mio CHF
Vollzeitstellen < 250
Juristische Personen, welche der eingeschränkten Revision unterstellt sind:
Alle juristischen Personen, welche die obigen Kriterien nicht erfüllen, unterliegen der eingeschränkten Revision. Gesellschaften mit weniger als 10 Vollzeitstellen können jedoch mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre (Gesellschafter, Genossenschafter etc.) auf die Revision verzichten (Opting-out). Jeder Aktionär hat jedoch das Recht, bis 10 Tage vor der ordentlichen GV eine eingeschränkte Revision zu verlangen. Weiter können Aktionäre bzw. Gesellschafter, welche mind. 10 % des Aktienkapitals, Stammkapital etc. vertreten, eine ordentliche Revision verlangen (Opting-up).
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