Neuer Lohnausweis

Per 1. Januar 2007 wurde der neue Lohnausweis definitiv eingeführt. Mit dem neuen, schweizweit einheitlichen Lohnausweis soll das über 30 Jahre im Einsatz stehende heutige Lohnausweisformular abgelöst werden. Auch hat die Einführung neuer Gehaltsnebenleistungen (sogenannte „fringe benefits“) massgeblich dazu beigetragen, dass die individuellen Entschädigungen in einem neuen allgemein gültigen Lohnausweis überhaupt deklariert werden können.

Viel zu reden hat die Erfassung des Privatanteils am Geschäftswagen gegeben. Dieser Privatanteil beträgt 0.8 % des Kaufpreises oder des Leasingwertes pro Monat, mindestens jedoch CHF 150.— pro Monat. Dieses Privatanteil ist auch bei den Sozialversicherungen abzurechnen.

Nicht auf dem Lohnausweis aufgeführt werden müssen z.B. branchenübliche Rabatte auf Waren für den Eigenbedarf, gratis abgegebene Halbtax-Abonnemente der SBB, Reka-Checks bis CHF 600.— pro Jahr, private Nutzung Arbeitswerkzeug (z.B. Handy, PC etc.), Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften bis CHF 1'000.— pro Ereignis, Gratisparkplätze am Arbeitsort etc.

Da die Vorschriften und Handhabung des neuen Lohnausweises im Einzelfall sehr komplex sein kann, empfehlen wir eine individuelle Beratung. Wir stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an.

Das neue Revisionsrecht und das neue GmbH-Recht

Die Bestimmungen des neuen Revisionsrechts werden im 2. Semester 2007 in Kraft treten. Damit sind voraussichtlich die Jahresrechnungen 2008 (bzw. 2007/08) erstmals von den neuen Bestimmungen betroffen. Einer der Kernpunkte der Neuerungen ist, dass für die Jahresrechnung der kleineren Gesellschaften die eingeschränkte Revision geschaffen wurde. Damit wurde der Weg einer Zweiteilung der Revision beschritten, indem für wirtschaftlich bedeutende Unternehmungen die ordentliche Revision anzuwenden ist. Neu ist zudem, dass juristische Personen mit bis 10 Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen ganz auf eine Revision verzichten können.

Ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte 2007 (vermutlich per 1. Oktober) soll das neue, liberal gestaltete GmbH-Recht in Kraft treten. Damit ist der Weg frei für eine echte personenbezogene Kapitalgesellschaft.

Für die bestehenden GmbH’s besteht eine Anpassungsfrist ihrer Statuten und Reglemente von zwei Jahren ab Inkrafttreten des neuen GmbH-Rechts. Sind Stammanteile nicht vollständig einbezahlt, müssen diese innerhalb der Anpassungsfrist nachliberiert werden (nachträgliche Einzahlung, Sacheinlagen, Unwandlung von Reserven oder Verrechnung mit Gesellschafterforderungen).

Das neue Recht unterstellt die GmbH unter bestimmten Voraussetzungen einer Revisionspflicht. Diesfalls gilt für die betroffenen Gesellschaften die Revisionspflicht ab dem Geschäftsjahr 2008 (bzw. 2007/08).

Mit all unseren Kunden werden wir selbstverständlich nach Inkrafttreten der Bestimmungen in Kontakt treten um die nötigen Anpassungen zu besprechen und vorzunehmen.

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