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Neues GmbH- und Aktienrecht

Ebenfalls am 1. Januar 2008 ist das neue GmbH-Recht in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Punkte zum neu gestalteten GmbH-Recht:

- 1 Person bei der Gründung anstatt wie bisher mindestens 2 Personen
- Nebst wirtschaftlichen Zwecken sind auch nichtwirtschaftliche zulässig
- Keine obere Begrenzung für die Höhe des Stammkapitals mehr
- Stammkapital muss vollständig liberiert werden
- Abschaffung der subsidiären Solidarhaftung
- Eigentum an mehreren Stammanteilen möglich
- Abtretung bedarf nur Schriftform und Eintragung des Gesellschafters ins Handelsregister, das heisst, öffentliche Beurkundung entfällt
- Mindestnennwert neu CHF 100.00 statt CHF 1'000.00
- Nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Gesellschafter müssen Treuepflicht beachten
- Die jährliche Meldepflicht zu Beginn des Kalenderjahres beim Handelsregisteramt entfällt
- Grössenabhängige Revisionspflicht
- Übergangsfrist der Anpassungen (insbes. Statuten von 2 Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 2009

Auch im Aktienrecht treten per 1. Januar 2008 verschiedene Aenderungen in Kraft. Insbesondere verweisen wir auf unsere Rubrik Revision. Der Verwaltungsrat ist neu verpflichtet, im Anhang Angaben über die Risikobeurteilung des Unternehmens zu machen. Bei der Pflicht einer ordentlichen Revision ist ein IKS erforderlich. Die Gründung der Aktiengesellschaft ist neu mit einer natürlichen oder juristischen Person möglich. Im weiteren ist es nicht mehr nötig, dass der Verwaltungsrat auch Aktionär zu sein braucht.








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