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Intern:
Seit einigen Jahren arbeiten wir bereits in verschiedenen Fachbereichen erfolgreich mit der OBT AG, eine in der Deutschschweiz auf die KMU-Betreuung spezialisierte Treuhandgesell-schaft, zusammen. Diese sehr positiven Erfahrungen aber auch die Möglichkeiten in unserem Einzugsgebiet haben uns bewogen, ab 1. Januar 2010 eng zu kooperieren und Synergien der beiden Gesellschaften weiter zu nutzen.

Seitens der OBT AG sind per 1. Januar 2010 vier Mitarbeiter aus den Niederlassungen Schwyz und Rapperswil nach Lachen gekommen. Die Büroräumlichkeiten konnten entsprechend erweitert und den Bedürfnissen angepasst werden.

Durch diese Kooperation sind wir in der Lage, auf das gesamte Know How der OBT AG zuzugreifen und so auch Spezialgebiete über Experten abdecken und optimal betreuen zu können. Organisatorisch werden ab 1. Januar 2010 sämtliche Treuhandtätigkeiten über die OBT AG abgewickelt. Die Astal AG wird zukünftig die gesamte Bandbreite der Liegenschaftsverwaltung abdecken.

Wir freuen uns auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit!


Revisionsrecht:
Am 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft getreten. Das heisst, dass alle Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2008 bezüglich Buchprüfung dem neuen Revisionsrecht unterliegen. Dabei sind alle juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbH’s, Genossenschaften, Kommanditgesellschaften, Vereine und Stiftungen) betroffen. In unserer Rubrik Revision erfahren Sie mehr rund um das Thema Revisionsrecht.


Neues GmbH- und Aktienrecht:
Ebenfalls per 1. Januar 2008 sind das neue GmbH- und Aktienrecht in Kraft getreten. Beim Aktienrecht verweisen wir insbesondere auf unsere Ausführungen in der Rubrik Revision resp. Revisionsrecht.
Die wichtigsten Punkte zum neuen GmbH-Recht erfahren Sie hier.


Neuer Lohnausweis:
Es gilt zu beachten, dass in allen Kantonen die Löhne 2008 mit dem neuen Lohnausweis bescheinigt werden müssen. Für alle Fragen rund um das Thema „neuer Lohnausweis“ wie z.B. Deklarationspflicht der Löhne und Gehaltsnebenleistungen, Spesen etc. stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenfalls können Sie wichtige Informationen oder die Software für das Ausfüllen des neuen Lohnausweises unter www.steuerkonferenz.ch erhalten.






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